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Steuerrechtliche Grundlage des Radelbonus

Der Radelbonus wird als Sachbezug (max. 50 € pro Monat) im Rahmen eines betrieblichen Fahrrad-Mobilitätsprogramms gewährt, dargestellt über die yourbenefit Sachbezugs Mitarbeiter StadtguthabenCARD.

Der mtl. Radelbonus vom Arbeitgeber ist als Sachbzug nach den seit 01.01.2020 neuen Sachbezugsrichtlininen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und den zusätzlichen verschärften Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nummer 10 A2 des ZAG-Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz steuer- und sozialabgabenfrei.

Eine alternative Nutzung des Sachbezugs in Geld ist ausgeschlossen.

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