F.A.Q.
Der Radelbonus ist eine freiwillige Wertschätzung von Ihrem Arbeitgeber fürs vorbildliche Verhalten zum Thema Klimaschutz, CO2-Reduzierung, Verkehrsreduzierung und dem betriebliche Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen diesen mtl. Radelbonus wenn Sie sich bereit erklären mit dem Rad zur Arbeit mit zu radeln (oder auch privat mit dem Rad radelt).
Ihr Arbeitgeber legt ein gewisses Radelbonusziel (in km) fürs Mitradeln fest, dieses müssen Sie mtl. erreichen, damit Ihnen der Radelbonus gewährt wird. Über eine datenschutzkonforme Radel-App (kostenfrei über Google Apple Store herunterladen) werden Ihre geradelten Kilometer, ohne Geodatenspeicherung gezählt und nach Zielerreichung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihren erradelten Radelbonus auf die Mitarbeiter StadtguthabenCARD als Sachbezug aufgeladen.
Der aufgeladene Sachbezug ist für Sie und Ihren Arbeitgeber steuer-und sozialabgabenfrei (bis zur mtl. Frei-grenze 44 €). Sie können Ihre Mitarbeiter StadtguthabenCARD zum einlösen für Waren und Dienstleistungen beim regionalen und angeschlossenen stationären Handel verwenden. Mehr zur Mitarbeiter Stadtguthaben CARD finden Sie in den weiteren FAQ.
Nein, der Radelbonus ist kein Dienstrad-Leasing-Modell.
Wenn Sie sich zum Mitradeln beim Radelbonus Ihres Arbeitgebers entscheiden, dann gehen Sie keine vertragliche Verpflichtung ein, auch keinen Leasingvertrag.
Sie entscheiden, ob Sie mit Ihrem schon vorhandenen Fahrrad (auch E-Bike) mitradeln oder sich selber ohne Vertragsverbindung mit Ihrem Arbeitgeber ein neues Fahrrad (auch E-Bike) zulegen.
Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen den Radelbonus unabhängig ob Sie mit einem alten oder neuen Bike mitradeln.
Ja, der Radelbonus ist tarifkonform. Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen fürs Mitradeln den Radelbonus, als freiwilligen übertariflichen Gehaltszuschuss. Somit findet auch die Einstufung zum Sachbezug statt… zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn/Gehalt. Tarifgewerkschaften wie z.B. Verdi Baden-Württemberg begrüßen unser Radelbonus-Modell, da der Radelbonus nicht als Gehaltsumwandlung (wie beim Dienstrad-Leasing) sondern als OnTop Zuzahlung gewährt wird.
Nein, da der Radelbonus als freiwillige und übertarifliche OnTop-Zuzahlung vom Arbeitgeber gewährt wird.
Es findet keine Gehaltsumwandlung beim Radelbonus statt, daher auch keine Einbußen bei den Rentenansprüchen/Zahlungen.
Ja, die Radelbonus-App ist kostenfrei und kann für IOS & Android Smartphones in den jeweiligen App-Stores (Appel / Google) heruntergeladen werden.
Sie wird über unseren Radelbonus-Kooperationspartner radbonus.com aus Köln zur Verfügung gestellt und betrieben und ist auf radelbonus.de gebrandet.
Nein, wir legen höchsten Wert auf Datenschutz und Privatsphäre.
Deshalb werden keine persönlichen Daten in der App abgefragt und auch keine Geo-Daten gespeichert.
Sie laden Sich die Radelbonus-App anonym auf Ihr Smartphone herunter und geben dann Ihre Radelbonus-App-ID-Nummer ins radelbonus.de Mitarbeiterprotal Ihres Arbeitgebers mit Ihren auszufüllenden Pflichtfeldern ein. Diese benötigen wir, um überhaupt eine Radel-bonus-Zielauswertung für Ihren Arbeitgeber durchführen zu können.
Wenn Sie die Radelbonus-App auf Ihrem Smartphone heruntergeladen haben, müssen Sie einfach beim los-radeln auf START drücken und am Ziel wieder auf STOP, schon sind die ersten Radelkilometer gesammelt.
Die Radelbonus-App misst mithilfe der Smartphone Sensoren (GPS & Bewegungssensoren) die zurückgelegte Strecke mit dem Fahrrad. Ein spezieller Algorithmus verhindert Betrug (z.B. Nutzung mit dem Auto, Motorrad, Zug oder beim Laufen).
Die erradelten Kilometer in der App werden gesammelt und mtl. bei Zielerreichung als Radelbonus auf die Mitarbeiter StadtguthabenCARD geladen. Die Radel-Kilometer werden in der App aufkumuliert, sodass ein Gesamtstand aller erradelten Kilometer ersichtlich ist.
Im Zeitalter der Digitalisierung ist es sinnvoll so viele Prozessabläufe wie möglich digital umzusetzen, so auch beim Radelbonus Ihres Arbeitgebers.
Über das Radelbonus Mitarbeiter-Portal Ihres Arbeitgebers lassen sich fast alle Radelbonus-Prozessabläufe ohne Papier, also digital darstellen. Ihr Arbeitgeber hat durch diese Lösung einen erheblichen verwaltungsarmen Vorteil.
Sie müssen zum Mitradeln die persönlichen Pflichtfelder (Name, Vorname, Adresse, Tel., Email, usw.) ausfüllen. Mit diesen persönlichen Daten wird das Dokument zur Zustimmung zum Mitradeln und zur Gewährung des freiwilligen Radelbonus Ihres Arbeitgebers im Tool digital erzeugt. Diese müssen Sie als Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber gegenzeichnen.
Die Zustimmung wird arbeitsrechtlich in Ihrer Personalakte hinterlegt, somit ist die Umsetzung des Radelbonus-Modells für Sie als Arbeitnehmer und für Ihren Arbeitgeber rechts-und tarifkonform.
Gewährt Ihr Arbeitgeber auch bei Fahrrad-Neukauf einen sogenannten Neukauf-Bonus, dann müssen Sie im Radelbonus Mitarbeiter-Portal Ihres Arbeitgebers einfach nur das Bonus-Zertifikat herunterlagen und ausdrucken.
Damit gehen Sie zu Ihrem Wunsch-Bikehändler in Ihrer Region (unsere Radelbonus kooperierende Bikehändler werden Ihnen im Mitarbeiter-Tool angezeigt) und zeigen Ihm dieses Bonus-Zertifikat vor.
Er vermerkt darauf die Bikekaufdaten und bestätigt mit Stempel/Unterschrift Ihren Bike-Neukauf. Erst wenn Sie dieses vom Bikehändler ausgefüllte und gegengezeichnete Bonus-Zertifikat im Mitarbeiter-Portal als PDF wieder hochgeladen und wir die Richtigkeit geprüft haben, geben wir Ihrem Arbeitgeber die Neukauf-Bestätigung zur zusätzlichen Bonus-Zahlung frei.
Die yourbenefit Mitarbeiter StadtghuthabenCARD ist eine steuerbegünstigte Sachbezugs MitarbeiterCARD auf der Grundlage des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Zusätzlich erfüllt Sie die weiteren verschärften Kriterien ab 01.01.2020 nach § 2 Abs. 1 Nummer Abs. A2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Sie ist ein wiederaufladbarer Sachbezugsgutschein und wird über Ihren Arbeitgeber an Sie zur Verfügung ge-stellt und aufgeladen und kann bei den angeschlossenen regionalen Akzeptanzstellen Ihrer Region im statio-nären Einzelhandel, der Gastronomie, in Dienstleistungs-und Handwerksbetrieben und Freizeiteinrichtungen eingelöst werden.
Sie ist zweckgebunden und eine alternative Nutzung in Geld ist ausgeschlossen.
Auf Ihrer yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD ist der persönliche QR-Karten-Code abgedruckt. Zeigen Sie bitte Ihrem regionalen Händler diesen QR-Code auf Ihrer Karte, er scannt diesen mit seiner Händler-Einlöse-App, gibt den von Ihnen gewünschten Einlösewert ein (bei vorhandenen Guthaben) und aktiviert die Gut-scheineinlösung. Nach Aktivierung sehen Sie in Ihrem Karten-Kontostand die Abbuchung Ihres Einlösewertes.
Der Gutschein ist zweckgebunden als Sachbezug von Waren und Dienstleistungen.
Eine Bareinlösung sowie Barauszahlung ist steuerrechtlich und technisch nicht möglich.
Nein, das können Sie leider nicht. Sie können die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD nur bei den angeschlossenen regionalen Akzeptanzstellen in Ihrer jeweiligen Region einlösen.
Nein, das müssen Sie nicht.
Sie können das Guthaben Ihrer yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD auch in Teilbeträge bei den regionalen Händlern einlösen, dazu teilen Sie dem einzulösenden Händler einfach Ihren Einlösewert beim vorzeigen Ihres QR-Karten-Codes mit.
Ja, Sie können Ihre mtl. Sachbezugs-Aufladungen von Ihrem Arbeitgeber sammeln und für eine spätere größere Anschaffung bei Ihrem regionalen Händlernetzwerk verwenden und einlösen. Steuerrechtlich gilt in diesem Fall der Sachbezugs-Zufluss und der hat an Sie als Arbeitnehmer mit der mtl.
Aufladung durch Ihren Arbeitgeber auf die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD stattgefunden.
Bitte wenden Sei sich direkt an uns, über unserer Benefit-Hotline: 07253 – 9789-706 oder an unsere Email: dialog@yourbenefit-card.de wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Ihr Arbeitgeber bestellt bei uns die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD.
Die Karte wird mit dem Vor- und Nachnamen des Mitarbeiters personalisiert und wenn es der Arbeitgeber wünscht auch auf der Kartenvorderseite im Firmenlayout gebrandet. Die Produktions- und Lieferzeit an den Arbeitgeber beträgt in der Regel 7 Werktage, nach Layoutfreigabe.
Ihr Arbeitgeber händigt Ihnen die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD mit einem Info-Flyer aus.
Die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, nach der letzten (Wieder-) Aufladung.
Bitte informieren Sie zeitnah Ihre Personalabteilung Ihres Arbeitgebers über den Verlust Ihrer youbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD.
Bei Verlust Ihrer CARD wird der persönliche 12-stellige QR-Code der Karte gesperrt. Unser Stadtguthaben-Systembetreiber erstellt auf Anfrage Ihrer Personalabteilung eine neue Karte mit einem neuen 12-stelligen QR-Karten-Code.
Das vorhandene Guthaben wird auf die neue Karte übertragen.
Nein, denn das jeweilige Akzeptanzstellennetzwerk richtet sich nach den Sachbezugsrichtlinien und den verschärften zusätzlichen ZAG-Kriterien. Es muss ein regional begrenztes Einlösenetzwerk sein, wobei sämtliche regionale Händler, Gastronomen, Dienstleistungs-und Handwerksbetriebe eigenständig über einen Akzeptanz-stellenvertrag mit dem Betreiber entscheiden, ob Sie als Akzeptanzstelle ins regionale Stadtguthaben-System angeschlossen werden möchten oder nicht.
Dies geschieht in der Regel über das regionale City-Stadtmarketing oder über die jeweiligen regionalen Händlervereinigungen.
Die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD ist ein Regio/City-Gutschein und erfüllt folgende ZAG-Kriterien:
ZAG § 2 Absatz 1 Nummer 10 A2 die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die: Fall A2)………..innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten (Betreiber) eingesetzt werden können.
Nein, eine Auszahlung oder andere Verwendung (z.B. Bezahlfunktionen, Bargeldabhebungen o.ä.) sind mit der yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD grundsätzlich nicht möglich.
Das aufgeladene Sachbezugs-Guthaben kann nur für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen bei den jeweils für die Region angeschlossenen stationären Akzeptanzstellen verwendet werden.
Ja, die neue Fassung des § 8 Abs. 2 EStG nimmt Gutscheine explizit von der Bewertung als „Einnahmen in Geld“ aus und lässt sie damit ausdrücklich für den Sachbezug zu. Bei der yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD handelt es sich um einen sogenannten Regio/City Gut-schein, mit dem ausdrücklich nur Waren oder Dienstleistungen in einem begrenzten regionalen Netzwerk bezogen werden können.
Weitere Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Bezahlung, Überweisungen via PayPal, Bargeldabhebungen, Erwerb von Divisen) sind naturgemäß ausgeschlossen.
Die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD verwendet keine banktechnische Provider-Zahlungsabwicklungssoftware wie Sie bei den sogenannten Prepaid-Kartenlösungen/Anbieter in den jeweiligen Händler-Karten-Lesegeräte üblich ist (MasterCard, Maestro), sondern eine eigene QR-Code-Buchungsabwicklung.
Prepaid-Kartenlösungen werden seit dem 01.01.2020 steuerrechtlich als Geldsurrogate (Zahlungsmittel) eingestuft und erfüllen auch nicht nach bisherigem Stand die zusätzlich verschärften ZAG-Kriterien.
Unsere yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD erfüllt die neuen Sachbezugsrichtlinien und die zusätzlichen ZAG-Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nummer 10 Absatz A2 und wird somit als Sachbezug / Sachlohn eingestuft.